Sprinkleranlagen schützen Leben. Ihre Installation unterliegt klaren Vorgaben. In der Bundesrepublik sind das beispielsweise die Vorschriften der VdS Schadenverhütung GmbH Köln, CEA 4001 oder die international gültigen Richtlinien NFPA, FM, LPC oder IRI. Als Löschmittel dient Wasser, das mittels Sprinklerdüsen gezielt auf den Brandherd verteilt wird. Reicht die örtliche Wasserversorgung nicht aus, um die erforderliche Wassermenge über die geforderte Mindestbetriebszeit von bis zu neunzig Minuten bereitzustellen, werden zusätzliche Wasserreservoirs benötigt: Sprinklerwasserbehälter. Übliche Nutzvolumina für Sprinklerwasserbehälter liegen zwischen 50 m3 und 1.500 m3. Sie können als Teilbevorratung oder Vollbevorratung, d.h. mit oder ohne Nachspeisung aus der örtlichen Wasserversorgung ausgelegt werden.
Die Löschwasserversorgung wird in der Regel durch die öffentliche Trinkwasserversorgung sichergestellt. Der Bedarf gliedert sich in Grundschutz und Objektschutz. Grundschutz bezeichnet den Brandschutzbedarf für Gebiete ohne erhöhtes Personen- und Sachrisiko – Gewerbegebiete, Wohngebiete, Mischgebiete, Industriegebiete. Objektschutz betrifft zum einen Objekte mit erhöhtem Brandrisiko wie Holzlagerplätze, Parkhäuser, Betriebe die Lösungsmittel herstellen und verarbeiten und Lagerplätze auf denen leicht entzündbare Stoffe oder Güter gelagert werden.
Das SBB-Regenwasserfiltratbecken macht es möglich, das Wasser zu speichern, zu filtern und es etwa als Brauchwasser für Haushalte, zur Bewässerung von Gärtnereien oder auch zur Beregnung von Kompostmieten zu verwenden. SBB-Regenwasserzisternen gewährleisten die Wassergüte des aufgefangenen Regenwassers durch dunkle und kühle Lagerung. Saures Regenwasser wird durch den Betonbehälter weitestgehend neutralisiert. Die SBB-Zisternen in Verbindung mit einer fachlich eingebauten Anlage weisen Wasserqualitäten auf, die deutlich höher liegen als die Qualität, welche der Gesetzgeber für Badegewässer fordert.
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